Erfüllt Bayern noch den Bildungsauftrag des Grundgesetzes?

 

Seit ein paar Tagen macht eine Entscheidung des Kultusministeriums in Bayern Schlagzeilen. Danach soll in der Grundschule die verpflichtende Stundenzahl für Deutsch und Mathematik um 2 Stunden erhöht werden. Gleichzeitig bleiben die Gesamtstundenzahl und die Stundenzahl für Religion gleich. Auch wenn beschwichtigend gesagt wird, die Schulen könnten das verbleibende Stundenkontingent auf die Fächer Musik, Kunst, Sport, Werken und Gestalten nach eigenen Kriterien verteilen, bleibt festzuhalten, dass die Stundenzahl für die musisch-kreativen Fächer gekürzt wird.

 

Fast gleichzeitig kam mir das Urteil des BVG über die Rechtmäßigkeit der Schulschließungen während der Corona-Pandemie unter die Augen. In der Begründung findet sich der Absatz:

 

Nach Art. 7 Abs. 1 GG kommt dem Staat die Aufgabe zu, ein Schulsystem zu schaffen, das allen Kindern und Jugendlichen gemäß ihren Fähigkeiten die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechenden Bildungsmöglichkeiten eröffnet, um so ihre Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft umfassend zu fördern und zu unterstützen.

 

Und das soll möglich sein, indem ausgerechnet in der Grundschule die Zeit für die Fächer gekürzt wird, die für die „soziale Gemeinschaft“ große Bedeutung haben? So schafft man kein Schulsystem das allen Kindern und Jugendlichen gemäß ihren Fähigkeiten die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechenden Bildungsmöglichkeiten eröffnet.

 

Mein Tipp an die Ministerin: Schauen Sie sich im Land um, es gibt inzwischen etliche Schulen, denen es mit projektorientiertem, individualisiertem Unterricht gelingt, Kinder optimal zu fördern und sie auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft zu begleiten.

 

Für den Anfang wäre es vielleicht hilfreich, sich mit unseren Ideen für eine humane Schule zu beschäftigen.